Die aktuelle Markt-Rallye wird von robusten Fundamentaldaten und stabilen makroökonomischen Indikatoren angetrieben. Obwohl einige Anzeichen auf eine mögliche Überbewertung hindeuten, könnten neue Trends und strukturelle Veränderungen den Aufwärtstrend weiter unterstützen.

Trotz einer gedämpften Erwartung bezüglich Zinssenkungen bleiben die Märkte stabil, und die US-Wirtschaft verzeichnet ein solides Wachstum. Der beeindruckende Aufschwung des Marktes wird vor allem durch einen robusten Konsum gestützt, der durch Lohnsteigerungen und eine rückläufige Inflation unterstützt wird und somit das Gesamtwachstum auf Seiten der Unternehmen fördert.

Nicht alle Unternehmen profitieren gleichermaßen von diesem Aufschwung, sondern vor allem solche mit starken Ergebnissen. Besonders im Technologiesektor sind bemerkenswerte Veränderungen zu beobachten. Unternehmen, die sich auf künstliche Intelligenz konzentrieren, verzeichnen seit Jahresbeginn beachtliche Gewinne. Potenzielle Risiken könnten sich jedoch ergeben, wenn die Nachfrage nach den Produkten oder die Innovationsdynamik nachlässt.

Trotzdem zeigt die Nachfragestruktur hinter dem Megatrend der künstlichen Intelligenz eine starke Skalierungstendenz. Anders als in den frühen 2000er-Jahren bei Unternehmen wie Cisco Systems oder SUN Microsystems liegt hier eine robuste Skalierung vor. Robuste Skalierung heißt in diesem Fall, dass KI-Systeme mit zunehmender Komplexität der Modelle bessere Ergebnisse generieren. Daher gehen wir kurzfristig von einer weiter steigenden Nachfrage in diesem Segment aus und bleiben investiert.

Neben dem Aktienbereich sehen wir allerdings auch im Krypto-Markt massive Kurssprünge. So konnte der Bitcoin in USD kürzlich ein neues Allzeithoch bei 73.000 USD verzeichnen. Wir sehen dort vor allem zwei Gründe:

  • Zulassung der Spot-ETFs. Die erstmalige Zulassung eines Spot-ETFs für Bitcoin in den USA hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Bitcoin nun eine breitere Akzeptanz und ein gesteigertes Vertrauen erfahren hat. Diese Entwicklung ermöglicht es Anlegern, in Bitcoin zu investieren, ohne die Kryptowährung direkt erwerben oder speichern zu müssen. Vorher war der Erwerb von Bitcoin wesentlich komplizierter, da Anleger zunächst eine Bitcoin-Wallet einrichten mussten, eine Form von digitalem Portemonnaie. Durch die Nutzung eines Fonds entfällt dieser Schritt, da der Anbieter nun die Verwahrung sowie das damit verbundene Risiko übernimmt.
  • Anstehendes Halving. Um diesen komplexen Vorgang verständlicher zu machen, wurde der Begriff „Bitcoin-Mining“ eingeführt. Die Personen, die Bitcoins generieren, werden als „Miner“ bezeichnet. Ab April werden von den Minern, die für die Bereitstellung ihrer Rechenkapazität Bitcoins erhalten, nur noch halb so viele Bitcoins wie zuvor in gleicher Zeit generiert (von 6,25 BTC auf 3,125 BTC pro generierten Block). Der Prozess des „Halvings“ führt dazu, dass weniger neue Bitcoins auf den Markt kommen, was eine Knappheit fördert, und einer Wertminderung entgegenwirkt. Auch wenn es etwas komplex erscheinen mag, ist es entscheidend zu verstehen, dass dieser Prozess im Wesentlichen den Grundprinzipien der Marktwirtschaft folgt. Ein reduziertes Angebot in Verbindung mit einer weiterhin starken Nachfrage, insbesondere seitens der Fonds, hat zu einem sogenannten Angebotsschock geführt, was sich in der Steigerung des Preises ausdrückt.

Ähnlich wie der Bitcoin hat auch Ethereum aus unserer Sicht enormes Potential. Finanzinstitute wie Blackrock und Fidelity haben bereits Anträge zur Zulassung von Ethereum-ETFs bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC eingereicht und die Entscheidung steht noch aus. Wenn diese Annahme erfolgt, könnten ähnliche Szenarien wie bei Bitcoin eintreten. Die Zulassung könnte zu starken Zuflüssen führen und Angebotsschocks verursachen, was wiederum den Preis antreiben könnte.

Darüber hinaus sehen wir bei Ethereum interessante Anwendungsfelder, die in Zukunft eine wichtige Rolle spielen könnten. Ein Beispiel hierfür sind intelligente Verträge (Smart Contracts). Ethereum ermöglicht die Erstellung solcher intelligenten Verträge, die automatisch ausgeführt werden, wenn bestimmte vordefinierte Bedingungen erfüllt sind. Damit bieten Smart Contracts eine innovative Möglichkeit, Verträge und Transaktionen effizient, transparent und sicher zu gestalten, ohne auf traditionelle Vermittler oder zentrale Behörden angewiesen zu sein. So können beispielsweise Smart Contracts bei Besitzübertragung von Immobilien verwendet werden. Sobald die vereinbarten Vertragsbedingungen erfüllt sind, können die Zahlungen automatisch überwacht und freigegeben werden.

Die Zulassung von Ethereum-ETFs sowie die vielfältigen Anwendungsgebiete waren ausschlaggebend dafür, dass wir neben Bitcoin auch eine Allokation von Ethereum in Ihre Portfolios vorgenommen haben. Selbstverständlich haben wir dies entsprechend Ihrer vereinbarten Risikotoleranz nur in sehr begrenztem Umfang umgesetzt und setzen weiterhin auf eine breite Diversifikation.

Seit 2020 setzen wir in Ihren Depots um, was in den USA erst seit Anfang des Jahres möglich ist. Bereits seit dem Sommer 2020 sind wir mit einem einstelligen Prozentsatz in Bitcoin über ein ETC investiert. Aufgrund der starken Volatilität von Kryptowährungen haben wir zuletzt verstärkt Gewinne realisiert. Allerdings gilt hier eine wichtige Besonderheit: Nach einer Haltedauer von 365 Tagen sind die realisierten Gewinne für in Deutschland steuerpflichtige Privatpersonen steuerfrei. Unter Berücksichtigung dieser Regelung haben wir die Gewichtung in Ihren Depots wieder auf unsere strategische Sollgewichtung zurückgeführt. Dadurch konnten Sie neben den erheblichen Kursgewinnen auch von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Zusätzlich haben wir aufgrund der aktuellen Bewertungen im Aktienbereich teilweise Gewinne realisiert. Daraufhin haben wir unsere Goldpositionen aufgestockt und die Aktienquote entsprechend unserer strategischen Sollallokation reduziert. Bei der Portfolioüberwachung berücksichtigen wir Ihre individuelle Risikotoleranz, indem wir strategische Gewichtungen für jede Risikoklasse festlegen. Diese dienen als Leitlinien für die Überwachung und ermöglichen es uns, auch in Zeiten hoher Marktvolatilität ein ausgewogenes Portfolio zu halten.

Ihre

Ihre DRH Vermögensverwaltung GmbH

Verfasst von Maximilian Jentzsch, IT-Consultant bei der DRH Vermögensverwaltung GmbH

 

Disclaimer: Unsere vorstehenden Angaben und Informationen richten sich an Privatkunden in der Bundesrepublik Deutschland.

Wir haben uns bemüht, diese Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zusammenzustellen. Sie wurden – teilweise auf Basis und unter Rückgriff der Informationen Dritter – recherchiert. Einzelne Angaben können sich insbesondere durch Zeitablauf oder infolge von gesetzlichen Änderungen als nicht mehr zutreffend erweisen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden.

Mit diesen Mitteilungen erbringen wir keine Anlageberatung und keine Vermögensverwaltung. Sie sind allgemeiner Art und können keine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestellte anleger- und objektgerechte Beratung sowie eine umfassende Risikoaufklärung ersetzen; sie berücksichtigen ferner nicht die Risikobereitschaft der Anleger bzw. Geeignetheit der Finanzprodukte. Auch soweit wir Ihnen Börsen-, Produkt- und/oder Marktinformationen liefern, stellen diese keine Anlageberatung dar.

Die hier enthaltenen Informationen sind nicht als Angebot oder Empfehlung bestimmter Wertpapiere und sonstiger Finanzinstrumente zu verstehen und stellen weder ein Angebot zum Erwerb noch eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar.

Dargestellte Beispiele und Beispielrechnungen und Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Beschriebene bisherige Wertentwicklungen lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu.

Bei diesen Angaben und Informationen handelt es sich um Marketingmitteilungen gemäß Art. 36 Abs. 2 Delegierte Verordnung (EU) und nicht um Finanzanalysen.

Jede Investmententscheidung sollte deshalb unter Zuziehung eines qualifizierten Beraters und Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Anlegers geprüft werden. Bitte setzen Sie sich dazu persönlich mit uns in Verbindung.

Soweit steuerliche oder rechtliche Belange berührt werden, sollten diese vom Adressaten mit seinem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt geprüft und erörtert werden.