„Sell in May and go away…“ ist eine alte Börsenweisheit und wird von vielen Anlegern gern beachtet. Grund dafür ist, dass ab Mai traditionell eine eher schwächere Marktphase beginnt und diese sich bis nach der Sommerpause hinzieht. So heißt es im zweiten Teil dieser Phrase auch weiter: „…but remember to come back in September“.
Wie Sie von uns mittlerweile wissen, halten wir von diesen Timing-Weisheiten nicht viel.
Aus unserer Sicht ist es deutlich verlässlicher, dass wir die fundamentale Qualität Ihrer Anlage kontinuierlich überwachen.
So steht für uns aktuell die Berichtssaison der Unternehmen für die Ergebnisse des I. Quartals 2024 im Fokus. Nachdem ca. 71% der von uns gehaltenen Unternehmen ihre Ergebnisse des I. Quartals gemeldet haben, resümieren wir, dass 87% der bereits gemeldeten Unternehmen ihre Gewinnprognosen übertroffen haben, lediglich 13% enttäuschten.
Ein weiterer, aus unserer Sicht bullish (positiver) Impuls kam von der Maitagung der amerikanischen Notenbank. Jerome Powell signalisierte dem Markt klar, dass er künftige Zinsanhebungen ausschließt. Da die US-Notenbank die Balance zwischen Wirtschaftswachstum und Inflation halten muss, war dies aus unserer Sicht ein wichtiges Statement.
Im Verlaufe der letzten Monate hatten wir eine Lockerung der restriktiven Geldpolitik der US-Notenbank erwartet. Da diese nun die Bilanzkürzung von monatlich 60 Mrd. US$ auf 25 Mrd. US$ herabsetzte, sehen wir diese Lockerung jetzt auch tatsächlich. Wir werten dies als positives Signal für den Aktienmarkt, weil es zeigt, dass die Liquiditätsversorgung der amerikanischen Wirtschaft für die US-Notenbank einen hohen Stellenwert einnimmt und diese damit auch einer eventuellen Wachstumsschwäche der US-Konjunktur vorbeugt.
Aktuell sehen wir ein solides Wachstum der nordamerikanischen Wirtschaft. Wir bleiben investiert.
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Ihre DRH Vermögensverwaltung GmbH
Verfasst von Marco Rumpf, Geschäftsführer der DRH Vermögensverwaltung GmbH
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Jede Investmententscheidung sollte deshalb unter Zuziehung eines qualifizierten Beraters und Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Anlegers geprüft werden. Bitte setzen Sie sich dazu persönlich mit uns in Verbindung.
Soweit steuerliche oder rechtliche Belange berührt werden, sollten diese vom Adressaten mit seinem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt geprüft und erörtert werden.