Projekt im November 2023:

Die integrative Kindertagesstätte „Regenbogenland“ Zwickau befindet sich in einem sozialen Brennpunkt der Stadt und betreut derzeit 263 Kinder. Rund 60% der Kinder kommen aus sozial schwachen Schichten, teilweise mit schwierigen familiären Hintergründen. Im Garten der Einrichtung befindet sich ein Bolzplatz, der gern von den Kindern genutzt wird. Auf Grund des sehr schlechten baulichen Zustandes war die Nutzung des Bolzplatzes kaum noch möglich. Deshalb wurde eine Sanierung dringend erforderlich. Für die neue Ausstattung des Bolzplatzes sind u.a. neue Tore und Banden notwendig. Dafür benötigte die Einrichtung einen Betrag in Höhe von ca. 14.000 €.

Für dieses große Projekt konnten wir dankenswerterweise den Verein „Leser helfen“ der „Freien Presse“ gewinnen und somit die Finanzierung gemeinsam ermöglichen. Die DRH Stiftung Kinderhilfe beteiligte sich mit einem Betrag in Höhe von 3.000,- €.

Freie Presse vom 05.12.2023:

Vorstand Monika Uhlmann (r.) und Nadja Münzner vom Kuratorium der DRS Stiftung Kinderhilfe auf dem Spielplatzgelände der Kita „Regenbogenland“. Bild: Mario Dudacy

Ein Herzensanliegen: DRH Stiftung Kinderhilfe unterstützt sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in Sachsen.

Zwickau. Es ist ein lang gehegter Wunsch. Die Mädchen und Jungen der Kita „Regenbogenland“ in Zwickau-Eckersbach freuen sich ebenso auf den neuen Bolz- und Spielplatz wie die Mitarbeiter der Einrichtung. „Freie Presse“-Leser sind aufgerufen, dem Vorhaben finanziell unter die Arme zu greifen. Die DRH Stiftung Kinderhilfe bringt sich mit 3000 Euro in das Projekt ein.

Aus gutem Grund. „Weil es uns ein Herzensanliegen war. Wir unterstützen sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in Sachsen“, erklärt Vorstandsmitglied Monika Uhlmann. „Uns ist es wichtig, dort zu helfen, wo es brennt. Die sozialen Einrichtungen wissen es am ehesten.“

Kontakt durch Schachprojekt

Mit der Kita „Regenbogenland“ kam Monika Uhlmann 2022 durch das Schachprojekt in Kontakt, bei dem Mädchen und Jungen von 17 Kindergärten aus Zwickau und Umgebung spielerisch an das Thema Schach herangeführt wurden. Als Uhlmann von den Plänen zur Erneuerung des Bolzplatzes erfuhr, war sie begeistert. „Natürlich sind in der Kita nicht nur sozial benachteiligte Kinder, aber es ist halt eine Kita in einem Brennpunkt-Stadtteil.“ Dem Stiftungsvorstand imponiert, mit wie viel Herzblut sich Leiterin Kati Lissy für ihre Kita engagiert. „Ich bin stolz, wenn die Eltern erzählen, dass sie ihre Kinder herbringen, weil sie früher selbst hier waren und es ihnen gefallen hat“, sagt Lissy.

René Schneider (Mitte) und Erzieher Yves Strobel mit Kindern auf dem Bolzplatz der Kita „Regenbogenland“. Bild: Mario Dudacy

Investition für nächste Generation

Damit auch die nächste Generation noch Freude am Herumtoben draußen haben kann, bedarf der Bolzplatz einer umfassenden Erneuerung. „Das ist ein Riesenprojekt, das wir als Stiftung nicht allein stemmen können“, erklärt Monika Uhlmann. „Von uns kommt nur ein kleiner Teil. Sonst könnten wir das ganze Jahr keine anderen Projekte finanzieren.“ Deshalb hat sich die private Stiftung mit der Aktion „Leser helfen“ der „Freien Presse“ zusammengetan. „Wir haben schon einige Projekte zusammen gemacht. Wir sind sehr froh, dass es auch diesmal klappt“, sagt Uhlmann. Sie hofft, dass die 20.000 Euro für den Bolzplatz zusammenkommen. „Das ist eine schöne Summe, die wir vielleicht zusammen schaffen können.“ (tc)

Spenden für den Bolzplatz sind möglich unter: Verein „Leser helfen“. IBAN: DE47 8709 6214 0224 4224 40, Kennwort: Kita Regenbogenland. Spenden sind auch über ein Online-Spendenformular möglich: www.freiepresse.de/leserhelfen

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Projekt im Dezember 2023:

Die Lindenschule Crimmitschau mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet Kinder mit Lernbeeinträchtigungen, die überwiegend aus sozial benachteiligten Familien kommen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dort über außerschulische Lernorte die Möglichkeit, ihren Erfahrungshorizont zu erweitern und Lebensbereiche neu zu entdecken. Dies stärkt das Gemeinschaftsgefühl und fördert das soziale Miteinander und die Kommunikation der Kinder.

Am Nikolaustag 2023 organisierte die Schule für die 154 Kinder und Jugendlichen einen Tagesausflug in den Leipziger Zoo. Gern übernahm unsere Stiftung die Kosten für die Busse.

Nachdem wir im Oktober anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes zu unserem DRH-Stiftung-Kinderhilfe-Malwettbewerb aufgerufen haben, können wir heute stolz die vielen Kunstwerke präsentieren.

Wir sind überrascht von der Vielzahl der Bilder, die uns in den vergangenen Wochen erreicht haben. Mit viel Hingabe und Kreativität haben uns Kinder im Alter zwischen 1 Jahr und 14 Jahren mit ihren Arbeiten Glanz in die Augen und ein Lächeln auf unsere Gesichter gezaubert.

Vielen Dank an alle teilnehmenden jungen Künstler!

Die Entscheidung, welches Bild den Malwettbewerb gewinnt, war für die Juroren wirklich nicht leicht. Letztlich hat ein gemeinsames Projekt von Ava (6 Jahre) und Leni (4 Jahre) aus dem SOS Kinderdorf / Mehrgenerationenhaus Zwickau „das Rennen“ gemacht und wird nun unsere diesjährige Weihnachtskarte der DRH Vermögensverwaltung GmbH zieren.

Wir gratulieren den Siegern von ganzem Herzen zum Hauptpreis – und natürlich haben wir auch allen Platzierten kleine vorweihnachtliche Aufmerksamkeiten als Dankeschön für ihre kreativen Beiträge zukommen lassen.

Wir wünschen allen Teilnehmern sowie ihren Familien und Freunden ein schönes und gesegnetes Weihnachtsfest und darüber hinaus einen guten und gesunden Start ins neue Jahr 2024!

 

Galerie der vielen tollen Einsendungen:

Projekt im Oktober 2023:

Bei einem Jugendlichen eines Zwickauer Gymnasiums wurde eine unheilbare Krankheit diagnostiziert, die einen fortschreitenden Muskelschwund zur Folge hat. Dadurch war es ihm kaum noch möglich, seine Schultasche mit den Lehrbüchern zu tragen. Damit er dennoch am Präsenzunterricht im Klassenverband teilnehmen kann, hat unsere Stiftung dem Schüler ein Tablet finanziert, das mit der entsprechenden Schulbuchsoftware gespeist werden kann.

Projekt im Oktober 2023: 

Der Wegweiser e.V. bietet u.a. ambulante Erziehungshilfen im Landkreis Leipzig an. Im Rahmen der Familienhilfe werden regelmäßig für die Kinder kostenfreie Freizeitangebote am Nachmittag oder Ausflüge in den Ferien angeboten.

In Böhlen wurde im Oktober 2023 ein wöchentlicher Kreativworkshop für ca. 15 Kinder im Grundschulalter ins Leben gerufen. Den Kindern – von meist alleinerziehenden Müttern – soll damit die Möglichkeit gegeben werden, eine positive Ablenkung von häufiger familiärer Stress- und Problembewältigung zu bekommen und auch Kontakt mit anderen Kindern zu haben. Dadurch entwickeln sie mehr Selbstvertrauen und haben Erfolgserlebnisse.

Die DRH Stiftung Kinderhilfe übernahm für den halbjährigen Workshop einen großen Anteil der Kosten in Höhe von 3.500 €.

Projekt im Oktober 2023:

Die Lernwerkstatt Zwickau e.V. hat einen musikpädagogischen Workshop organisiert. 12 Kinder und Jugendliche, die in der Einrichtung betreut werden und aufgrund von Teilleistungsschwächen von emotionaler Behinderung bedroht sind, erhielten die Möglichkeit, unter sozialpädagogischer Anleitung eine Cajon-Sitztrommel zu bauen. Damit steigerten sie ihr Selbstwertgefühl und waren stolz auf ihr Ergebnis. Die Kosten für den Workshop übernahm die DRH Stiftung Kinderhilfe gern.

Beitrag von Westsachsen TV vom 13.10.2023:

In Zeiten, in denen Kinder die Hände gar nicht mehr vom Handy oder Tablet lassen können, gibt es Menschen, die sich Gedanken machen, die Jüngsten der Gesellschaft für schöne Dinge zu begeistern, ihnen spannende Aufgaben zu geben. Das hat man sich auch bei der DRH Stiftung Kinderhilfe gesagt und sich mit dem Blick auf die schönste Zeit des Jahres, die Weihnachtszeit, etwas ganz Tolles einfallen lassen.

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Geldangelegenheiten sind sehr individuell, persönlich und oftmals auch emotional. Dies erleben wir in zahlreichen Gesprächen mit unseren Mandanten immer wieder.  Unseren heutigen Beitrag wollen wir daher einem Thema widmen, das wir in dieser Weise bisher noch nicht näher beleuchtet haben: die Steuer.

Natürlich sind Steuereinnahmen (z.B. Besitz-, Verkehrs-, Verbrauchs- und örtliche Steuern) für Städte und Gemeinden bzw. den Bund von großer Bedeutung. Wesentliche Ausgaben im Gemeinwesen, wie

  • Soziale Sicherung
  • Innere Sicherheit
  • Äußere Sicherheit
  • Finanzierung von Bildung und Gesundheit
  • Sicherung der Verkehrsinfrastruktur

müssen aus Steuereinnahmen finanziert werden.

Es ist erwiesen, dass die Staatsausgaben (am Beispiel „Sozialbudget“ siehe Abbildung 1) historisch kontinuierlich ansteigen und eine Trendumkehr in Zukunft nicht zu erwarten ist.

Abbildung 1: Sozialbudget in Deutschland (Quelle: Statista)

Die Grafik in Abbildung 2 zeigt auf, dass sich Deutschland im internationalen Vergleich der Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben inzwischen auf einem Spitzenplatz bewegt.

Abbildung 2: Steuern und Sozialabgaben im Ländervergleich

Nun ließe sich an dieser Stelle trefflich über die Vorzüge eines anderen Besteuerungssystems diskutieren – gleichwohl würde dies an der aktuellen Lage nichts ändern. Hier ist die Politik gefragt, deren Bestreben jedoch derzeit keine signifikanten Änderungen und Entlastungen für die Zukunft erwarten lässt.

Vielmehr sehen wir uns in der Verantwortung, uns hier und heute mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen und für unsere Mandanten Wege zu Optimierungen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten aufzuzeigen.

Dabei wollen wir zunächst die Besteuerung von Kapitalanlagen etwas näher beleuchten. Kapitalerträge als Einkunftsart sind gegenüber anderen Einkunftsarten (wie z.B. Mieteinahmen) privilegiert, da diese pauschal mit 25% (zzgl. 5,5% Soli) besteuert wird. Eine nachträgliche höhere Steuerlast auf Kapitalerträge kann nicht erhoben werden.

Kapitalerträge werden überdies erst dann steuerpflichtig, wenn Sie dem Anleger tatsächlich zufließen. Zum Beispiel könnten Sie eine Aktie 10 Jahre oder länger halten, aber die Kursgewinne wären erst bei einem Verkauf steuerpflichtig. Bis dahin nimmt Ihr Kapital zu 100 Prozent an der (erwartet positiven) Kursentwicklung der Aktie teil. Sie erzielen damit einen erheblicher Performancevorteil. Aus diesem Grund realisieren wir Kursgewinne für unsere Mandanten nur dann, wenn es für den Verkauf wirklich gute Gründe gibt.

Der Chart in Abbildung 3 zeigt diesen steuerlichen Effekt eindrucksvoll.

Abbildung 3: Zinseszinseffekt beim Steuerabzug (Quelle: koenigsinvestor.de)

Ein noch größerer steuerlicher Hebel liegt jedoch in der strukturierten und geplanten Vermögensübertragung, die wir ebenfalls kurz erläutern möchten.

Die klassische Schenkung unter Berücksichtigung steuerlicher Freibeträge, die je nach dem Grad der Verwandtschaft erheblich variieren und nur aller 10 Jahre einmal in Anspruch genommen werden können, ist eine Variante zur Übertragung von Vermögenswerten wie z.B. Immobilien, liquide Vermögensanlagen, Sachwerte etc.

Abbildung 4: Schenkungsfreibeträge nach Steuerklasse und Verwandtschaftsverhältnis (Quelle: Generali)

Bei größeren Vermögensstöcken, für die die Schenkungsfreibeträge nicht ausreichen, können darüber hinaus weitere Alternativen für eine steuerfreie Übertragung in Betracht gezogen werden.

Wenn z.B. Vermögenswerte zwischen Ehepartnern ungleich verteilt sind, lässt sich ein Ausgleich über die so genannte „Güterstandsschaukel“ durch Änderung des Güterstandes vornehmen.

Diese gleicht praktisch die Vermögenswerte zwischen Eheleuten im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) aus.

Unbenommen von Differenzen im Einkommen oder etwa in Anspruch genommenen Erziehungszeiten für Kinder steht im gesetzlichen Güterstand das erwirtschaftete Vermögen beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen zu.

Der Begriff des „erwirtschafteten Vermögens“ ist dabei weit zu fassen. Von der Immobilie, die nur ein Ehepartner erworben hat, über liquide Vermögensanlagen bis zum Wert eines aufgebauten erfolgreichen Unternehmens fließt alles in die Berechnung ein.

Möchte man hier einen Ausgleich schaffen, ist ein Wechsel zur Gütertrennung anzuraten. Wenn dieser erfolgt, darf man den Vermögensausgleich unter Ehepartnern steuerfrei vornehmen. Eine Gleichverteilung ist die Folge.

Diese Gleichverteilung ist im Schenkungsfall an die Kinder oder im Erbfall ein entscheidender Vorteil, weil wie Freibeträge bei Schenkungen oder im Erbschaftsfall zusätzlich voll ausgeschöpft werden können.

Dies sei nur eines von vielen Beispielen, die wir gemeinsam mit unseren Mandanten behandeln, obgleich man ein solches Thema vielleicht gar nicht primär bei einer Vermögensverwaltung, sondern eher beim Steuerberater vermutet. Dieser sollte in diese Überlegungen übrigens auch stets einbezogen werden.

Fest steht: Richtig geplant lassen sich auf diese oder ähnliche Weise erhebliche steuerliche Vorteile erzeugen.

Sie sehen – wir als Vermögensverwalter verfolgen für unsere Mandanten einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der alle Belange einer optimalen Vermögensplanung und -strukturierung abdeckt. Dabei richten wir unseren Fokus stets auf die persönlichen, höchst unterschiedlichen und individuellen Bedürfnisse, unserer Mandanten.

Sind derartige Themen bei Ihnen relevant? Sprechen Sie mit uns, um gemeinsam Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Ihre

Ihre DRH Vermögensverwaltung GmbH

Verfasst von Lutz Hering, Geschäftsführer der DRH Vermögensverwaltung GmbH

 

Disclaimer: Wir haben uns bemüht, alle Angaben sorgfältig zu recherchieren und zu erarbeiten. Dabei wurde zum Teil auf Informationen Dritter zurückgegriffen. Einzelne Angaben können sich insbesondere durch Zeitablauf oder infolge von gesetzlichen Änderungen als nicht mehr zutreffend erweisen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden.

Etwaige Anlageempfehlungen stellen lediglich Meinungen dar, die ohne unsere Vorankündigungen wieder geändert werden können. Sofern Aussagen über Renditen, Kursgewinne oder sonstige Vermögenszuwächse getätigt werden, stellen diese lediglich Prognosen dar, für deren Eintritt wir keine Haftung übernehmen. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Soweit steuerliche oder rechtliche Belange berührt werden, sollten diese vom Adressaten mit seinem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt erörtert werden.

Am 27.09.2023 war die DRH Vermögensverwaltung GmbH Gastgeber der Pressekonferenz anlässlich des 27. Internationalen Kongresses der Automobilindustrie.

Zahlreiche Pressevertreter diskutieren mit Branchenexperten und den verantwortlichen Organisatoren über die Themen und Inhalte unter dem diesjährigen Motto #BrancheMitZukunft.

Zukunftsweisende und nachhaltige Strategien mit dem Schwerpunkt auf Transformation stehen dabei im Fokus. Der Kongress wird dieses Jahr am 07. und 08. November in Zwickau stattfinden. Im Vorfeld trifft sich traditionell das sächsische Automobilzuliefernetzwerk AMZ zu seiner Jahresversammlung bei DRH in der Newtonstraße 18 – immer ein interessantes und spannendes Event, um Entwicklungen und Innovationen in der Automobilindustrie nicht nur hier in der südwestsächsischen Industrieregion aus erster Hand zu erfahren.