Projekt im Dezember 2023:

Die Lindenschule Crimmitschau mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet Kinder mit Lernbeeinträchtigungen, die überwiegend aus sozial benachteiligten Familien kommen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dort über außerschulische Lernorte die Möglichkeit, ihren Erfahrungshorizont zu erweitern und Lebensbereiche neu zu entdecken. Dies stärkt das Gemeinschaftsgefühl und fördert das soziale Miteinander und die Kommunikation der Kinder.

Am Nikolaustag 2023 organisierte die Schule für die 154 Kinder und Jugendlichen einen Tagesausflug in den Leipziger Zoo. Gern übernahm unsere Stiftung die Kosten für die Busse.

Nachdem wir im Oktober anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes zu unserem DRH-Stiftung-Kinderhilfe-Malwettbewerb aufgerufen haben, können wir heute stolz die vielen Kunstwerke präsentieren.

Wir sind überrascht von der Vielzahl der Bilder, die uns in den vergangenen Wochen erreicht haben. Mit viel Hingabe und Kreativität haben uns Kinder im Alter zwischen 1 Jahr und 14 Jahren mit ihren Arbeiten Glanz in die Augen und ein Lächeln auf unsere Gesichter gezaubert.

Vielen Dank an alle teilnehmenden jungen Künstler!

Die Entscheidung, welches Bild den Malwettbewerb gewinnt, war für die Juroren wirklich nicht leicht. Letztlich hat ein gemeinsames Projekt von Ava (6 Jahre) und Leni (4 Jahre) aus dem SOS Kinderdorf / Mehrgenerationenhaus Zwickau „das Rennen“ gemacht und wird nun unsere diesjährige Weihnachtskarte der DRH Vermögensverwaltung GmbH zieren.

Wir gratulieren den Siegern von ganzem Herzen zum Hauptpreis – und natürlich haben wir auch allen Platzierten kleine vorweihnachtliche Aufmerksamkeiten als Dankeschön für ihre kreativen Beiträge zukommen lassen.

Wir wünschen allen Teilnehmern sowie ihren Familien und Freunden ein schönes und gesegnetes Weihnachtsfest und darüber hinaus einen guten und gesunden Start ins neue Jahr 2024!

 

Galerie der vielen tollen Einsendungen:

Projekt im Oktober 2023:

Bei einem Jugendlichen eines Zwickauer Gymnasiums wurde eine unheilbare Krankheit diagnostiziert, die einen fortschreitenden Muskelschwund zur Folge hat. Dadurch war es ihm kaum noch möglich, seine Schultasche mit den Lehrbüchern zu tragen. Damit er dennoch am Präsenzunterricht im Klassenverband teilnehmen kann, hat unsere Stiftung dem Schüler ein Tablet finanziert, das mit der entsprechenden Schulbuchsoftware gespeist werden kann.

Projekt im Oktober 2023: 

Der Wegweiser e.V. bietet u.a. ambulante Erziehungshilfen im Landkreis Leipzig an. Im Rahmen der Familienhilfe werden regelmäßig für die Kinder kostenfreie Freizeitangebote am Nachmittag oder Ausflüge in den Ferien angeboten.

In Böhlen wurde im Oktober 2023 ein wöchentlicher Kreativworkshop für ca. 15 Kinder im Grundschulalter ins Leben gerufen. Den Kindern – von meist alleinerziehenden Müttern – soll damit die Möglichkeit gegeben werden, eine positive Ablenkung von häufiger familiärer Stress- und Problembewältigung zu bekommen und auch Kontakt mit anderen Kindern zu haben. Dadurch entwickeln sie mehr Selbstvertrauen und haben Erfolgserlebnisse.

Die DRH Stiftung Kinderhilfe übernahm für den halbjährigen Workshop einen großen Anteil der Kosten in Höhe von 3.500 €.

Projekt im Oktober 2023:

Die Lernwerkstatt Zwickau e.V. hat einen musikpädagogischen Workshop organisiert. 12 Kinder und Jugendliche, die in der Einrichtung betreut werden und aufgrund von Teilleistungsschwächen von emotionaler Behinderung bedroht sind, erhielten die Möglichkeit, unter sozialpädagogischer Anleitung eine Cajon-Sitztrommel zu bauen. Damit steigerten sie ihr Selbstwertgefühl und waren stolz auf ihr Ergebnis. Die Kosten für den Workshop übernahm die DRH Stiftung Kinderhilfe gern.

Beitrag von Westsachsen TV vom 13.10.2023:

In Zeiten, in denen Kinder die Hände gar nicht mehr vom Handy oder Tablet lassen können, gibt es Menschen, die sich Gedanken machen, die Jüngsten der Gesellschaft für schöne Dinge zu begeistern, ihnen spannende Aufgaben zu geben. Das hat man sich auch bei der DRH Stiftung Kinderhilfe gesagt und sich mit dem Blick auf die schönste Zeit des Jahres, die Weihnachtszeit, etwas ganz Tolles einfallen lassen.

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Geldangelegenheiten sind sehr individuell, persönlich und oftmals auch emotional. Dies erleben wir in zahlreichen Gesprächen mit unseren Mandanten immer wieder.  Unseren heutigen Beitrag wollen wir daher einem Thema widmen, das wir in dieser Weise bisher noch nicht näher beleuchtet haben: die Steuer.

Natürlich sind Steuereinnahmen (z.B. Besitz-, Verkehrs-, Verbrauchs- und örtliche Steuern) für Städte und Gemeinden bzw. den Bund von großer Bedeutung. Wesentliche Ausgaben im Gemeinwesen, wie

  • Soziale Sicherung
  • Innere Sicherheit
  • Äußere Sicherheit
  • Finanzierung von Bildung und Gesundheit
  • Sicherung der Verkehrsinfrastruktur

müssen aus Steuereinnahmen finanziert werden.

Es ist erwiesen, dass die Staatsausgaben (am Beispiel „Sozialbudget“ siehe Abbildung 1) historisch kontinuierlich ansteigen und eine Trendumkehr in Zukunft nicht zu erwarten ist.

Abbildung 1: Sozialbudget in Deutschland (Quelle: Statista)

Die Grafik in Abbildung 2 zeigt auf, dass sich Deutschland im internationalen Vergleich der Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben inzwischen auf einem Spitzenplatz bewegt.

Abbildung 2: Steuern und Sozialabgaben im Ländervergleich

Nun ließe sich an dieser Stelle trefflich über die Vorzüge eines anderen Besteuerungssystems diskutieren – gleichwohl würde dies an der aktuellen Lage nichts ändern. Hier ist die Politik gefragt, deren Bestreben jedoch derzeit keine signifikanten Änderungen und Entlastungen für die Zukunft erwarten lässt.

Vielmehr sehen wir uns in der Verantwortung, uns hier und heute mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen und für unsere Mandanten Wege zu Optimierungen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten aufzuzeigen.

Dabei wollen wir zunächst die Besteuerung von Kapitalanlagen etwas näher beleuchten. Kapitalerträge als Einkunftsart sind gegenüber anderen Einkunftsarten (wie z.B. Mieteinahmen) privilegiert, da diese pauschal mit 25% (zzgl. 5,5% Soli) besteuert wird. Eine nachträgliche höhere Steuerlast auf Kapitalerträge kann nicht erhoben werden.

Kapitalerträge werden überdies erst dann steuerpflichtig, wenn Sie dem Anleger tatsächlich zufließen. Zum Beispiel könnten Sie eine Aktie 10 Jahre oder länger halten, aber die Kursgewinne wären erst bei einem Verkauf steuerpflichtig. Bis dahin nimmt Ihr Kapital zu 100 Prozent an der (erwartet positiven) Kursentwicklung der Aktie teil. Sie erzielen damit einen erheblicher Performancevorteil. Aus diesem Grund realisieren wir Kursgewinne für unsere Mandanten nur dann, wenn es für den Verkauf wirklich gute Gründe gibt.

Der Chart in Abbildung 3 zeigt diesen steuerlichen Effekt eindrucksvoll.

Abbildung 3: Zinseszinseffekt beim Steuerabzug (Quelle: koenigsinvestor.de)

Ein noch größerer steuerlicher Hebel liegt jedoch in der strukturierten und geplanten Vermögensübertragung, die wir ebenfalls kurz erläutern möchten.

Die klassische Schenkung unter Berücksichtigung steuerlicher Freibeträge, die je nach dem Grad der Verwandtschaft erheblich variieren und nur aller 10 Jahre einmal in Anspruch genommen werden können, ist eine Variante zur Übertragung von Vermögenswerten wie z.B. Immobilien, liquide Vermögensanlagen, Sachwerte etc.

Abbildung 4: Schenkungsfreibeträge nach Steuerklasse und Verwandtschaftsverhältnis (Quelle: Generali)

Bei größeren Vermögensstöcken, für die die Schenkungsfreibeträge nicht ausreichen, können darüber hinaus weitere Alternativen für eine steuerfreie Übertragung in Betracht gezogen werden.

Wenn z.B. Vermögenswerte zwischen Ehepartnern ungleich verteilt sind, lässt sich ein Ausgleich über die so genannte „Güterstandsschaukel“ durch Änderung des Güterstandes vornehmen.

Diese gleicht praktisch die Vermögenswerte zwischen Eheleuten im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) aus.

Unbenommen von Differenzen im Einkommen oder etwa in Anspruch genommenen Erziehungszeiten für Kinder steht im gesetzlichen Güterstand das erwirtschaftete Vermögen beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen zu.

Der Begriff des „erwirtschafteten Vermögens“ ist dabei weit zu fassen. Von der Immobilie, die nur ein Ehepartner erworben hat, über liquide Vermögensanlagen bis zum Wert eines aufgebauten erfolgreichen Unternehmens fließt alles in die Berechnung ein.

Möchte man hier einen Ausgleich schaffen, ist ein Wechsel zur Gütertrennung anzuraten. Wenn dieser erfolgt, darf man den Vermögensausgleich unter Ehepartnern steuerfrei vornehmen. Eine Gleichverteilung ist die Folge.

Diese Gleichverteilung ist im Schenkungsfall an die Kinder oder im Erbfall ein entscheidender Vorteil, weil wie Freibeträge bei Schenkungen oder im Erbschaftsfall zusätzlich voll ausgeschöpft werden können.

Dies sei nur eines von vielen Beispielen, die wir gemeinsam mit unseren Mandanten behandeln, obgleich man ein solches Thema vielleicht gar nicht primär bei einer Vermögensverwaltung, sondern eher beim Steuerberater vermutet. Dieser sollte in diese Überlegungen übrigens auch stets einbezogen werden.

Fest steht: Richtig geplant lassen sich auf diese oder ähnliche Weise erhebliche steuerliche Vorteile erzeugen.

Sie sehen – wir als Vermögensverwalter verfolgen für unsere Mandanten einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der alle Belange einer optimalen Vermögensplanung und -strukturierung abdeckt. Dabei richten wir unseren Fokus stets auf die persönlichen, höchst unterschiedlichen und individuellen Bedürfnisse, unserer Mandanten.

Sind derartige Themen bei Ihnen relevant? Sprechen Sie mit uns, um gemeinsam Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Ihre

Ihre DRH Vermögensverwaltung GmbH

Verfasst von Lutz Hering, Geschäftsführer der DRH Vermögensverwaltung GmbH

 

Disclaimer: Wir haben uns bemüht, alle Angaben sorgfältig zu recherchieren und zu erarbeiten. Dabei wurde zum Teil auf Informationen Dritter zurückgegriffen. Einzelne Angaben können sich insbesondere durch Zeitablauf oder infolge von gesetzlichen Änderungen als nicht mehr zutreffend erweisen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden.

Etwaige Anlageempfehlungen stellen lediglich Meinungen dar, die ohne unsere Vorankündigungen wieder geändert werden können. Sofern Aussagen über Renditen, Kursgewinne oder sonstige Vermögenszuwächse getätigt werden, stellen diese lediglich Prognosen dar, für deren Eintritt wir keine Haftung übernehmen. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Soweit steuerliche oder rechtliche Belange berührt werden, sollten diese vom Adressaten mit seinem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt erörtert werden.

Am 27.09.2023 war die DRH Vermögensverwaltung GmbH Gastgeber der Pressekonferenz anlässlich des 27. Internationalen Kongresses der Automobilindustrie.

Zahlreiche Pressevertreter diskutieren mit Branchenexperten und den verantwortlichen Organisatoren über die Themen und Inhalte unter dem diesjährigen Motto #BrancheMitZukunft.

Zukunftsweisende und nachhaltige Strategien mit dem Schwerpunkt auf Transformation stehen dabei im Fokus. Der Kongress wird dieses Jahr am 07. und 08. November in Zwickau stattfinden. Im Vorfeld trifft sich traditionell das sächsische Automobilzuliefernetzwerk AMZ zu seiner Jahresversammlung bei DRH in der Newtonstraße 18 – immer ein interessantes und spannendes Event, um Entwicklungen und Innovationen in der Automobilindustrie nicht nur hier in der südwestsächsischen Industrieregion aus erster Hand zu erfahren.

 

Strahlender Sonnenschein, angenehme Temperaturen, hoch motivierte Teilnehmer, ein schöner Golfplatz und nicht zuletzt jede Menge gute Laune waren die Zutaten für einen perfekten Golftag am 15.09.2023.

Insgesamt 56 Golfer folgten unserer Einladung auf den Golfplatz Zwickau, der von Roland Meyer und seinem Team für das Turnier hervorragend präpariert wurde. Die Teilnehmer, die in 2er-Teams spielten, standen im Wettstreit um attraktive Preise, die im Rahmen einer exklusiven Abendveranstaltung im automobilen Ambiente der DRH – Geschäftsräume in der Newtonstraße 18 in Zwickau – zu vergeben waren.

Neben den Sonderwertungen Schlag den Dax (Dachs 😉), Schlag den Chart und Longest Drive, die mit je einem Dutzend Golfbällen honoriert wurden, gab es in zwei Netto-Spielklassen ganz im Sinne des Veranstalters Vermögen mit Wertsteigerungspotential – Gold und Silberbarren in unterschiedlichen Größen – zu gewinnen. Die Bruttosieger freuten sich über Eintrittskarten zum Dresdner Golfball – ein hochkarätiges gesellschaftliches Highlight in unserer Landeshauptstadt – im November dieses Jahres.

Für die kulinarische Umrahmung des Abendprogramms sorgte der SELGROS Markt Zwickau zusammen mit Christian Weidt, Betreiber des Schönburger Palais, der den Gästen außergewöhnliche und live zubereitete Kreationen servierte. Andi Saller vom Gasthaus 1470 kreierte aufregende Cocktail-Variationen und nicht zuletzt brachte die Band „update 4“ den sprichwörtlich perfekten Schwung in den Abend – alles zusammen eine wunderbare Basis für viele angenehme Gespräche, Genussmomente und beschwingte Tanzeinlagen.

Nicht zuletzt haben wir 25 % der Startgelder und die Einnahmen aus den rege eingesetzten Mulligan-Gutscheinen um einen Zusatzbetrag aufgestockt und freuen uns über insgesamt 1.000 € für die DRH Stiftung Kinderhilfe.

Über den Einsatz dieses Betrages werden wir zu gegebener Zeit gern berichten.

Das Team der DRH Vermögensverwaltung dankt allen Beteiligten, die zum Gelingen der ersten DRH Golf Trophy beigetragen haben, aufs Herzlichste!

Fotolink: DRH Golf Trophy – OneDrive (sharepoint.com)

Projekt im September 2023: 

Eine Außenstelle der Robinsonschule Dresden, ist eine Förderschule, die insbesondere Kinder mit geistigen Entwicklungs- und Verhaltensstörungen in allen Klassenstufen unterrichtet. Das Schulgebäude befindet sich in einem sehr maroden Zustand. Um den Kindern bei schönem Wetter das Lernen angenehmer zu gestalten, sollten im Gelände der Schule Außenlernplätze entstehen. Allerdings fehlten dazu die finanziellen Mittel. Deshalb hat die DRH Stiftung Kinderhilfe einen Großteil der Kosten übernommen. Dies war auch durch eine großzügige Spende anlässlich des Dresdner Golfballs 2022 möglich.